Professioneller UV- und Hitzeschutz

"Das bisschen Sonnenbrand" ... kann zu Hautkrebs führen. "Man schwitzt halt auf der Baustelle" ... auch das muss nicht sein, ist unangenehm und verschlechtert die Arbeitsleistung. Setzen Sie deshalb auf geeignete Maßnahmen, um Ihre Mitarbeitenden vor UV-Strahlung und Überhitzung zu schützen - ganz nach den Anforderungen von Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung.

Was bedeutet die TOP-Regel im Arbeitsschutz?

Die TOP-Regel beschreibt die Rangfolge der Schutzmaßnahmen.

  • T wie Technische Maßnahmen: Hier können z. B. Zelte oder Schirme die UV-Strahlung mindern
  • O wie Organisatorische Maßnahmen: Diesen Part planen Sie in Ihrem Unternehmen - verschieben Sie beispielsweise Arbeitszeiten, um die Mittagszeit zu vermeiden.
  • P wie Persönliche Maßnahmen: Bleiben trotz der anderen Maßnahmen Risiken zurück, kommt die PSA zum Einsatz. Von Kopf bis Fuß.
     

UV-Schutz und Hitzeschutz: Produktempfehlungen unserer Experten

Wir haben einige Top-Produkte aus unserer riesigen Auswahl für Sie beispielhaft zusammengestellt.

Tipp: Prämien der Berufsgenossenschaften nutzen

Viele Berufsgenossenschaften fördern Maßnahmen zum UV-Schutz mit bis zu 50 % der Anschaffungskosten.
Beispiele:
BG Bau: Wetterschutzzelt: bis zu 50 % des Anschaffungspreises bzw. max. 500,00 €; Personenbezogene Schutzmaßnahmen bis zu 50 %.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG): Kühlwesten, Kopfbedeckungen oder Schutzzelte bis zu 50% der Kosten oder 400,00 €;
Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.
 

nolte-Whitepaper "UV-Schutz und TOP-Maßnahmen" herunterladen

Wann ist der UV-Index am höchsten? Welche Maßnahmen werden von der baua angeraten? Das und mehr erfahren Sie in unserem neuen nolte-Whitepaper. Jetzt anfordern.

Beratung aus Experten-Hand

Gerne beraten wir Sie individuell zum Thema UV-Schutz und Hitze-Schutz. Vereinbaren Sie Ihren Termin unter (02571)16-202 oder vertrieb@carlnolte.de

 

Bauarbeiter mit Smartphone vor sonnigem Himmel
07.04.2025 Carl Nolte Technik GmbH